Freitag, 11. April 2014

Militärische Beistandsverpflichtung - schärfer als in der NATO
„Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebeit eines Mitgliedstaates müssen die anderen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen alle in ihrer Macht stehenden Hilfe und Unterstützung leisten“ (Art. I-40, 7). Diese Beistandsverpflichtung ist schärfer als die der NATO, die es den Mitgliedstaaten überlässt, in welcher Form sie Beistand leisten wollen.


eigentlich gehört das auf blut roten hintergrund.

das war ja alles wirklich eine augen auswischerei. alle anderen europäischen länder sind bei der nato. daher wird es mit sicher zu militärischen aktionen gegen eines oder mehrer länder europas kommen.

und dann -> Diese Beistandsverpflichtung ist schärfer als die der NATO, die es den Mitgliedstaaten überlässt, in welcher Form sie Beistand leisten wollen.

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